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Aufgelöste Investitionsrücklagen gehören zum laufenden Gewinn und nicht zum - gem §§ 24 und 37 EStG 1988 begünstigten - Veräußerungsgewinn

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/103 Heft 7 v. 1.4.2001

§ 9 EStG 1988 vor BGBl 1993/818

§ 24 EStG 1988

§ 37 EStG 1988

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