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Auf Sachverhalte, in denen die Zollschuld schon vor dem Beitritt Österreichs zur EU entstanden ist, ist noch die für den Zeitraum vor dem Beitritt Österreichs geltende Rechtslage anzuwenden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/260 Heft 16 v. 15.8.2001

Auf Sachverhalte, in denen die Zollschuld schon vor dem Beitritt Österreichs zur EU entstanden ist, ist noch die für den Zeitraum vor dem Beitritt Österreichs geltende Rechtslage anzuwenden.

§ 3 Abs 2 ZollG 1988

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