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Bei der Annahme eines relativen Rechtsgeschäfts bedarf es nachvollziehbarer Feststellungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/71 Heft 4 v. 15.2.2000

§ 23 Abs 1 BAO

§ 30 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1988

Wird im Zuge der Abgabenerhebung von einem relativen Scheingeschäft ausgegangen, erfordert dies die nachvollziehbare Feststellung, welcher Rechtsnatur das verdeckte Rechtsgeschäft sein soll.

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