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Liebhaberei bei Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/414 Heft 19 v. 1.10.2000

§ 2 EStG 1972

§ 92 Abs 1 lit b BAO

1. Liebhaberei kommt auch bei einer Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter in Betracht.

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