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§ 18 Abs 2 Z 2 GGG betrifft die Klagsausdehnung ebenso wie den höherwertigen Vergleich

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/335 Heft 14 v. 15.7.2000

§ 18 Abs 2 Z 2 GGG

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