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Eine Apothekerkonzession stellt ein firmenwertähnliches Wirtschaftsgut dar, das keiner Abnutzung unterliegt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/230 Heft 11 v. 1.6.2000

§ 4 Abs 1 EstG , § 8 Abs 3 EStG

§ 23 Abs 2 BAO

1. Es ist abgabenrechtlich irrelevant, ob ein Verhalten, das den abgabepflichtigen Tatbestand erfüllt, gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.

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