vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Saldierung negativer Vorschenkungen mit anderen Schenkungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 158 Heft 5 v. 1.3.1999

§ 11 Abs 1 ErbStG

Der Gesetzeswortlaut bietet keinen Anlass, die Saldierung einer negativen Vorschenkung mit anderen Schenkungen nicht zuzulassen. Bemessungsgrundlage der Schenkungssteuer ist allein der Nettozuwachs im Vermögen des Bereicherten, der sich nach Saldierung aller Schenkungen innerhalb des Zeitraumes ergibt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!