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Diskrepanz zwischen der tatsächlich gelieferten Ware und der in der Rechnung enthaltenen Bezeichnung der Ware führt zur Versagung des Vorsteuerabzuges

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 102 Heft 3 v. 1.2.1999

§ 11 Abs 1 UStG 1972 (1994)

§ 12 Abs 1 Z 1 UStG 1972 (1994)

1. Liegt eine Diskrepanz zwischen der tatsächlich gelieferten Ware und der in der Rechnung enthaltenen Bezeichnung der Ware vor, ist der Vorsteuerabzug zu versagen.

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