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Eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft verwirklicht die Tatbestandsvoraussetzungen für die Entrichtung der Mindeststeuer, die die Erzielung eines körperschaftsteuerpflichtigen Einkommens nicht voraussetzen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 52 Heft 1 und 2 v. 15.1.1999

§ 24 KStG 1988

Die Eigenschaft der StPfl als unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalges verwirklicht die Tatbestandsvoraussetzungen für die Entrichtung der Mindeststeuer, die die Erzielung eines körperschaftsteuerpflichtigen Einkommens nicht voraussetzen.

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