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Es besteht keine sittliche Verpflichtung zur unmittelbaren Hingabe von Geldmitteln für die Abwendung einer Konkursgefahr des Ehegatten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 409 Heft 15 v. 1.8.1999

§ 25 Abs 1 Z 4 lit b EStG 1988

Unter den Begriffen „Stadträte (amtsführende Gemeinderäte)“ in § 25 Abs 1 Z 4 lit b EStG 1988 sind die einzelnen Mitglieder des Stadtrates und des Gemeindevorstandes zu verstehen.

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