vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nach dem Bilanzstichtag bekanntgewordene Tatsachen sind nur dann bereits zum Bilanzstichtag zu berücksichtigen, wenn sie zu diesem Stichtag vorhanden waren

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 352 Heft 13 v. 1.7.1999

§ 5 EStG 1988

§ 6 Z 2 lit a EStG 1988

§ 6 Z 3 EStG 1988

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!