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Keine Änderung der Bemessungsgrundlage bei (teilweiser) Zahlung des vereinbarten Entgeltes durch einen vom Leistungsempfänger verschiedenen Dritten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 357 Heft 13 v. 1.7.1999

§ 16 Abs 1 UStG 1972

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