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FLAG § 2 Abs 1 lit c: Eine mehrjährige berufliche Tätigkeit steht der Annahme entgegen, das Kind sei infolge seiner Behinderung dauernd außerstande gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 142 Heft 6 v. 15.3.1998

§ 2 Abs 1 lit c FLAG

Eine mehrjährige berufliche Tätigkeit steht der Annahme entgegen, das Kind sei infolge seiner Behinderung dauernd außerstande gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen.

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