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BAO § 236 Abs 1: Auf eine Unbilligkeit iSd inhaltlichen Unrichtigkeit kann ein Nachsichtsansuchen grundsätzlich nicht mit Erfolg gestützt werden.

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 748 Heft 21 v. 1.11.1998

Ein Rechtsirrtum über die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen einer Begünstigung vermag für sich allein keine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung zu begründen

§ 236 Abs 1 BAO

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