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DBA-NL Art 10 Abs 3; BAO § 22 Abs 1: Wenn eine Ges (zB ausländische Basisgesellschaft) am Erwerbsleben nicht in der erklärten Art und Weise teilnimmt oder nicht zwischengeschaltet sinnvolle Funktionen erfüllt,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 568 Heft 16 v. 15.8.1998

sind die Ergebnisse der entfalteten Tätigkeit nicht der Ges, sondern den tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit zuzurechnen

Art 10 Abs 3 DBA-NL

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