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ErbStG § 19: Bewertung: Nachlaßzugehörige Anteile an Personengesellschaften sind mit dem Teilwert anzusetzen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 496 Heft 14 v. 15.7.1998

§ 19 ErbStG

Für den Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist Betriebsvermögen nicht mit dem EW zu bewerten. Vielmehr ist der Teilwert aller Wirtschaftsgüter, die am Tag des Erbanfalles dem Unternehmen gedient haben, der Besteuerung zugrunde zu legen. Dies gilt auch bei nachlasszugehörigen Anteilen an einer Personengesellschaft.

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