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BAO § 232: Ein Sicherstellungsauftrag kann auch vor Abschluß des Ermittlungsverfahrens erlassen werden, wenn der abgabepflichtige Tatbestand verwirklicht ist,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 162 Heft 7 v. 1.4.1997

gewichtige Anhaltspunkte für die Höhe der Abgabenschuld gegeben sind sowie ihre Einbringlichkeit gefährdet oder wesentlich erschwert erscheint

§ 232 BAO

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