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EStG § 2 Abs 2; UStG § 2 Abs 5 Z 2: Die objektiv ertragsfähige Vermietung eines Gebäudes ist trotz Gesamtverlustes keine Liebhaberei, wenn das Gewinnstreben nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Mieters

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 148 Heft 7 v. 1.4.1997

durch eine nach Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen orientierte, rasche Reaktion (Veräußerung) dokumentiert wird; kein Anwendungsfall der LiebVO

§ 2 Abs 2 EStG 1972

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