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EStG § 2, BAO § 289: Die Einkünfte aus einem Einzelunternehmen sind weiterhin dem Veräußerer zuzurechnen, wenn dieser den Betrieb um einen symbolischen Kaufpreis von 1 S an seine Kinder als verdeckte Treu­händer überträgt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 44 Heft 3 v. 1.2.1997

und seinen Gewerbeschein zurücklegt, um eine Pension zu er­langen; Überprüfung der Beweiswürdigung der Abgabenbehörde

§ 2 EStG 1972 (1988)

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