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BAO § 9, § 80 Abs 1: Ein Geschäftsführer verletzt die bei der Abgabenentrichtung aus den vorhandenen Mitteln gebotene Sorgfalt, wenn er auf die Umbuchung von Umsatzsteuerguthaben von Partnergesellschaften hofft

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 704 Heft 22 v. 15.11.1997

§ 9 BAO

§ 80 Abs 1 BAO

1. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben können in einem Haftungsverfahren nicht mit Erfolg erhoben werden.

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