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Vorarlberger FremdenverkehrsG § 1a, § 3, § 4a Abs 2 und 3, § 5 Abs 1, § 7 Abs 1 und 2; UStG § 1 Abs 1 Z 1, § 3 Abs 9 und 11: Der Ort der son­stigen Leistung ist bei der Vertretungsleistung eines Rechtsanwaltes nach dem Schwerpunkt der Tätigkeit zu beurteilen;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 640 Heft 20 v. 15.10.1997

der für die Erklärung zur Fremdenverkehrsgemeinde erforderliche Willensentschluß zur besonderen Förderung des Fremdenverkehrs kann gleichzeitig mit der Erlassung der diesbezüglichen Verordnungen gefaßt werden; Ermittlung des abgabepflichtigen Umsatzes bei unterjähriger Erklärung zur Fremdenverkehrsgemeinde

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