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EStG § 38 Abs 1: Der patentrechtliche Schutz einer volkswirtschaftlich wertvollen Erfindung ist Voraussetzung für die Anwendung des Hälftesteuersatzes auf die damit erzielten Lizenzeinkünfte

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 547 Heft 18 v. 15.9.1997

§ 38 Abs 1 EStG 1972

Tritt für eine volkswirtschaftlich wertvolle Erfindung der patentrechtliche Schutz nicht ein, so kann für die erzielten Lizenzeinkünfte der Hälftesteuersatz nicht gewährt werden.

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