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FinStrG § 89 Abs 1, § 89 Abs 2: Die Einbringung von Tieren, die unter das Artenschutzabkommen fallen, in das Zollgebiet unter gewöhnlichen Umständen und ohne geringste Aufklärung,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 435 Heft 15 v. 1.8.1997

begründen den Verdacht einer widerrechtlichen Einfuhr und rechtfertigen eine Beschlagnahme; Beschlag­nahme ohne schriftlichen Auftrag der zuständigen Finanzstrafbehörde bei Gefahr im Verzug

§ 89 Abs 1 FinStrG

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