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BAO § 236: Unrichtige Ermessensübung bei Entscheidung über Nachsicht, die der Abgabenpflichtige in sein Sanierungskonzept eingebaut hat

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 379 Heft 14 v. 15.7.1997

§ 236 Abs 1 BAO

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