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UStG §§ 11, 12; BAO § 184: Bei Berichtigung oder Ergänzung von Rechnungen durch den Aussteller ist der Vorsteuerabzug erst für den Voranmeldungszeitraum zulässig, in dem die Berichtigung oder Ergänzung erfolgt;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 287 Heft 12 v. 15.6.1997

Schätzungsberechtigung bei Buchführungsmängeln und auffallendem Mißverständnis von Wareneinsatz und -erlös

§ 11 UStG 1972

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