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Zehnjährige Verjährung trotz Freispruch?

Steuerrecht AktuellUniv.-Prof. i.R. Dr. Reinhold BeiserÖStZ 2024/614ÖStZ 2024, 688 Heft 23 v. 2.12.2024

Ein Freispruch in einem Strafverfahren hindert die Abgabenbehörden nicht, die Verjährungsfrist von Abgaben wegen einer Abgabenhinterziehung auf zehn Jahre zu verlängern. Diese Auffassung des VwGH ist mit den Grundrechten nicht zu vereinbaren.

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