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Außergewöhnliche Belastung, Krankheitskosten, alternativmedizinische Behandlung

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2023/171ÖStZ 2023, 155 Heft 6 v. 29.3.2023

EStG 1988: § 34

VwGH 30. 3. 2022, Ro 2020/13/0008

Nicht jede auf ärztliches Anraten und aus medizinischen Gründen durchgeführte Gesundheitsmaßnahme führt zu einer außergewöhnlichen Belastung. Die Aufwendungen müssen nach § 34 Abs 1 EStG 1988 vielmehr zwangsläufig erwachsen. Die medizinische Notwendigkeit einer Maßnahme wird zB durch eine ärztliche Verordnung, einen ärztlichen Therapieplan oder durch Übernahme der Kosten durch den Sozialversicherungsträger nachgewiesen (vgl VwGH 28. 10. 2004, 2001/15/0164; 12. 9. 2018, Ra 2017/13/0039).

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