vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 225 Abs 1 UGB: Die Tretmine der Insolvenzprophylaxebestimmungen (Jaufer/Bachler, RWZ 2022/64, S. 375)

Artikelrundschau Dezember 2022 - Teil 2\Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung (Bilanzierung)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2023/117ÖStZ 2023, 131 Heft 5 v. 10.3.2023

Sei das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht und weise die Bilanz ein negatives Eigenkapital aus, sei im Anhang zum Jahresabschluss zu erläutern, ob eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts vorliege. In praxi werde diese Erläuterungspflicht des Abschlusserstellers gem § 225 Abs 1 UGB stiefmütterlich behandelt. Vielfach finde sich im Anhang nur leere Verweise auf "vorhandene stille Reserven" oder "Rangrücktrittserklärungen der Gesellschafter". Dies, obwohl eine gesetzliche Pflicht zum Nachweis der Solvenz bestehe. Der Beitrag analysiert auf Basis des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs die Prämissen und den notwendigen Umfang der Erläuterungspflicht des § 225 Abs 1 UGB. Abschließend werden die diesbezüglichen haftungsrechtlichen Gefahrenquellen für die Geschäftsleitung und den Steuerberater beleuchtet-

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!