Der Arbeitsbehelf soll der Berechnung der Körperschaftsteuer für das Jahr 2022 dienen. Er basiert auf der Gesetzeslage zum 13. 10. 2022. Die Autoren haben sich auf die wesentlichen Aspekte der unter § 7
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Abs 3 KStG fallenden Körperschaften konzentriert, die Checkliste erhebe daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit, soll aber die in der Praxis häufigsten Themen weitestgehend abdecken.