Anlässlich des AbgÄG 2022 setze der Steuergesetzgeber in Gestalt des Digi-
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tale Plattformen-Meldepflichtgesetzes (DPMG) die Vorgaben der RL 2021/514/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Austauschs der von Plattformbetreibern gemeldeten Informationen in nationales Recht um. Betreiber von digitalen Plattformen iS des DPMG seien - bei entsprechendem Bezug zu Ö - hinkünftig zur Meldung von (ertragsteuerlich) relevanten und verlässlichen Informationen über meldepflichtige Anbieter auf ihren Plattformen an das Finanzamt Ö verpflichtet. Die gemeldeten Daten unterliegen einem automatischen Informationsaustausch mit anderen EU-Steuerverwaltungen. Ziel sei es, Steuerbetrug, -vermeidung und -umgehung im Umfeld der "Platform Economy" einzudämmen. Der Beitrag will einen kritischen Überblick über den Anwendungsbereich des DPMG geben.