Der Deutsche Bundestag habe am 10. 11. 2022 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2021/514/EU des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (BT-Dr 20/3436, 20/2448) in 2. und 3. Lesung idF des Finanzausschusses (BT-Dr 20/4376) beschlossen. Intendiert seien die Weiterentwicklung des grenzüberschreitenden Informationsaustausches und die "Modernisierung" der Außenprüfung. Im Beitrag werden einige der geplanten Maßnahmen vorgestellt.