In einem jüngst ergangenen Urteil habe der EuGH eine Bestimmung der 5. Geldwäsche-RL, mit der die 4. Geldwäsche-RL verschärft worden war, für unverhältnismäßig und deshalb für ungültig erklärt. Konkret ging es um den Zugang der Öffentlichkeit zu den Informationen im Register der wirtschaftlichen Eigentümer. Das Urteil habe auch Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage.