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Der neue Energiekostenzuschuss für Unternehmen (Petritz/Mavher, taxlex 2022/80, S. 367)

Artikelrundschau Dezember 2022 - Teil 2Allgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2023/76ÖStZ 2023, 97 Heft 4 v. 27.2.2023

Die durch den fortdauernden russischen Angriffskrieg auf die Ukraine steigenden Energiepreise sollten durch den Energiekostenzuschuss abgefedert werden. Im Kern handle es sich dabei um die Kompensation eines Teils der Energie-Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr. Förderfähige Unternehmen könnten seit 30. 11. 2022 bis 15. 2. 2023 einen in vier Stufen konzipierten Energiekostenzuschuss iHv max € 400.000,- bis 50 Mio € (je Unternehmen bzw je Konzern) beantragen. Gefördert würden bei Strom, Erdgas und Treibstoffen (Basisstufe 1) die in den Monaten Februar 2022 bis September 2022 angefallenen Mehrkosten aufgrund der Preisdifferenz zum Vorjahr mit einem Zuschuss bis zu € 400.000,-. Darüberhinausgehende Zuschüsse gebe es bei einer Verdoppelung der Preise, bei einem nach-

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