Beim Antrag für den Energiekostenzuschuss sei für Unternehmen Eile geboten. Sowohl für die Voranmeldung als auch für die Antragstellung gelte das "First-come-first-serve"-Prinzip. Umso überraschender sei, dass noch viele Zweifelsfragen zu dieser Förderung ungeklärt seien. Im Artikel werden Unklarheiten aufgezeigt und Lösungsansätze dargestellt.