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Die Besteuerung von Ansprüchen nach dem BUAG (Wiesinger, SWK 31/2019, S. 1368)

Artikelrundschau November 2019Nichtselbstständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/66ÖStZ 2020, 52 Heft 1 und 2 v. 5.2.2020

Das BUAG verschaffe Bauarbeitern in einigen Fällen einen Entgeltanspruch gegenüber der BUAK. Für einige dieser Ansprüche enthalte das EStG besondere Bestimmungen, die aus den arbeitsrechtlichen Besonderheiten des BUAG herrühren und daher auch steuerrechtlich besonders behandelt würden.

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