Die Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie im WiEReG bringe wesentliche Änderungen sowohl für Rechtsträger als auch für berufsmäßige Parteienvertreter. Insb durch die Einführung einer jährlichen Meldepflicht werde der Dienstleistungsbedarf der Klienten im Bereich des WiEReG steigen. Die Autoren geben einen Überblick über die wesentlichen Änderungen im Zuge der Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie und deren Implikationen für die Beratungspraxis.

