Im JStG 2018 wurden Maßnahmen getroffen, um unmittelbare Anteilsvereinigungen zu besteuern, nicht aber die bloß mittelbare Anteilsvereinigung. Anhand der beiden Monografien zur grunderwerbsteuerlichen Anteilsvereinigung von Gassner und Rothenöder versucht Bavenek-Weber, eine Ausdifferenzierung dieses komplexen Normgefüges vorzunehmen und eine Einteilung zu finden.