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Konsi-Lager: Umsatzsteuer-Neuregelung ab 1. 1. 2020 bringt neue Rechtsunsicherheiten (Kirchmayr/Achatz, taxlex 11/2019, S. 301)

Artikelrundschau November 2019Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/38ÖStZ 2020, 49 Heft 1 und 2 v. 5.2.2020

Konsignationslager spielten im Wirtschaftsleben eine zentrale Rolle: Zulieferer unterhielten Warenlager beim Abnehmer, um diesem zu ermöglichen, jederzeit bei Bedarf Waren zu entnehmen. Umsatzsteuerlich stellten sich bei grenzüberschreitenden Konstellationen nicht unerhebliche Abgrenzungsfragen: Gelange Ware aus einem EU-Mitgliedstaat in ein inländisches Konsignationslager, erfülle der ausländische Unternehmer regelmäßig den Tatbestand des ig Verbringens und damit den Tatbestand des ig Erwerbs mit der damit verbundenen Registrierungspflicht im Inland. Mit der Entnahme des Abnehmers führe er sodann eine Inlandslieferung an den inländischen Abnehmer aus. Im spiegelbildlichen Fall eines inländischen Lieferanten, der ein Lager in einem anderen Mitgliedstaat beschicke, müsse sich dieser somit im anderen Staat registrieren und bei Entnahme ausländische Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Es erweise sich, dass das redliche Bemühen um Vereinfachung im Steuerrecht oft in eine potenzierte Komplexität münde. Die Ursachen hierfür wären gesondert zu untersuchen.

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