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Bescheidaufhebung bei neuem und inhaltsgleichem Grundlagenbescheid? (Knechtl, SWK 33/2019, S. 1431)

Artikelrundschau November 2019(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/24ÖStZ 2020, 47 Heft 1 und 2 v. 5.2.2020

Bescheide, die von einem Grundlagenbescheid abzuleiten seien, hätten die im Grundlagenbescheid enthaltenen Feststellungen zu übernehmen. Sei der abgeleitete Bescheid vor dem Grundlagenbescheid erlassen worden und seien nicht alle im Grundlagenbescheid getroffenen Feststellungen enthalten, müsste der abgeleitete Bescheid nachträglich angepasst werden.

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