Die laufenden Verfahren im Vereinigten Königreich gäben Anlass, das Taxiunternehmen Uber und seine mehrwertsteuerliche Behandlung näher zu betrachten. Der EuGH habe die Dienste von Uber als Verkehrsdienstleistungen und nicht nur als Dienste der Informationsgesellschaft eingeschätzt. Die Autorin skizziert, wie Uber im Hinblick auf die europäische Mehrwertsteuergesetzgebung zu behandeln sei.