In der Verrechnungspreispraxis seien Durchschnittsbetrachtungen an der Tagesordnung. Dadurch würden verbundene Unternehmen gegenüber unabhängigen Unternehmen systematisch schlechtergestellt, weil ihnen ein Teil der relevanten Fremdvergleichsrealität vorenthalten werde. Eine aktuelle Entscheidung des schwedischen Höchstgerichts gäbe den Überlegungen zur Anerkennung sämtlicher Fremdvergleichswerte neuen Auftrieb.