Die persönliche Meldepflicht des EU-MPfG umfasse primär den Intermediär, welcher eine meldepflichtige Steuerplanungsgestaltung konzipiert, vermarktet oder Steuerpflichtigen zur Umsetzung bereitstellt. Zur Gewährleistung der Offenlegung gehe, sofern kein Intermediär vorhanden ist oder dieser einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegt, die Meldepflicht auf den Steuerpflichtigen über. Eine Meldung an die österr zuständige Behörde habe über FinanzOnline zu erfolgen.