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Abzugsfähigkeit von Schadenersatzzahlungen infolge Pflichtwidrigkeit (Renner, taxlex 10/2019, S. 291)

Artikelrundschau Oktober 2019 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/852ÖStZ 2019, 663 Heft 24 v. 20.12.2019

Die Abzugsfähigkeit von Schadenersatzzahlungen hängt davon ab, ob das dahinterstehende Fehlverhalten der betrieblichen/beruflichen Sphäre zuzuordnen ist oder als private Verhaltenskomponente das Band zu dieser Sphäre bzw Veranlassung durchschneidet. Anhaltspunkte für eine private Veranlassung waren im gegenständlichen Fall weder für das BFG noch für den VwGH erkennbar, zumal der zum Schadenersatz verpflichtete Geschäftsführer zu den dazu führenden Geschäften grundsätzlich legitimiert war, selbst wenn er seinen Kompetenzbereich erheblich überschritten hat.

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