Im Rahmen der Steuerreform 2020 soll im Interesse einer Reduktion administ-
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rativer Lasten eine einfache Pauschalierung für Steuerpflichtige mit niedrigen Umsätzen geschaffen werden. Ausgangspunkt sei die Tatsache, dass das EStG keine Sondervorschriften für Kleinunternehmer enthalte. Dabei sei die Wahl des Begriffs Kleinunternehmer verfänglich, weil die Ermittlung des maßgebenden Umsatzes im Vergleich zur parallelen Regelung des UStG nicht einheitlich erfolge.

