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Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2019/840ÖStZ 2019, 652 Heft 24 v. 20.12.2019

Das BMF hat die Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs 2 Z 1 UStG), aktualisiert und auf Stand 1. 1. 2020 gebracht. Erlass des BMF 27. 11. 2019, BMF-010219/0259-IV/4/2019.

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