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Keine DB-Pflicht bei einem 100 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer, der treuhändig die Anteile für eine Privatstiftung hält (Steiger, talex 9/2019, S. 248)

Artikelrundschau September 2019Nichtselbstständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/796ÖStZ 2019, 619 Heft 22 v. 26.11.2019

Für einen Geschäftsführer einer GmbH, der treuhändig 100 % der Gesellschaftsanteile für eine Privatstiftung hält und in der Privatstiftung der einzige Stifter, Begünstigter und Letztbegünstigter ist, wurde im Rahmen einer GPLA der DB zum FLAF (für Gf-Entgelte) vorgeschrieben. Laut Ansicht des Finanzamts war der Geschäftsführer weisungsgebunden und wegen der Stellung als Stifter auch indirekt als wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH-Anteile anzusehen. Das BFG habe in RV/7104311/2014 (18. 6. 2019) so einen Fall entschieden.

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