Richten sich arbeitsmarktpolitische Maßnahmen an Jugendliche, können sie Teil der Jugendfürsorge sein bzw können Maßnahmen zur Heranführung von Personen mit Behinderung an den Arbeitsmarkt der Behindertenfürsorge zugeordnet werden. Unter diesem Aspekt sei bei der Förderung von (Langzeit-)Arbeitslosen im Bereich der Kommunalsteuer eine (Teil-)Steuerbefreiung möglich.

