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Honorarbegrenzung für Nichtprüfungsleistungen an Unternehmen von öffentlichem Interesse (Vertneg, RWZ 2019/67, S. 311)

Artikelrundschau September 2019Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/793ÖStZ 2019, 619 Heft 22 v. 26.11.2019

Die in Art 4 Abs 2 AP-VO (EU) verankerte Honorarbegrenzung für Nichtprüfungsleistungen an Unternehmen von öffentlichem Interesse werde demnächst wirksam. Zu einigen damit verbundenen Zweifelsfragen haben sich die europäischen Aufsichtsbehörden im Rahmen des Ausschusses der Europäischen Aufsichtsstellen für Abschlussprüfer (CEAOB) auf eine gemeinsame, allerdings unverbindliche Auslegung verständigt. Der Beitrag stellt die Anwendung der Honorarbegrenzung unter Berücksichtigung der Auslegung des CEAOB und der österreichischen Besonderheiten dar und geht auch auf einige ungelöste Auslegungsfragen ein.

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