Das Konzept der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung entstamme dem ISQC 1. Durch dessen Aufnahme in den Art 8 der Abschlussprüfungs-Verordnung AP-VO (EU) gehörten diese Vorschriften zum inländischen Rechtsbestand; in den Jahren davor gab es bereits ähnliche, nunmehr aufgehobene Regelungen des IWP. Die KSW hat auf Basis der AP-VO (EU) Details zur auftragsbegleitenden Qualitätssicherung durch Verordnung geregelt.

