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Steuerliche Berücksichtigung von Bildungsmaßnahmen: Die Crux mit der Kasuistik (Renner, ecolex 9/2019, S. 806)

Artikelrundschau September 2019Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/781ÖStZ 2019, 617 Heft 22 v. 26.11.2019

Die Beurteilung der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sei, wie auch das im selben Heft besprochene BFG-Erkenntnis betr Ausbildung zur Kunsttherapeutin offenbare, ausgesprochen kasuistisch. Entsprechende Kosten könnten grundsätzlich dann abzugsfähig sein, wenn sie iZm der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder damit verwandten beruflichen Tätigkeit stünden.

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